Mega Liver Formula

Innovative und natürliche Inhaltsstoffe wie Solarplast™, Artischocken-, Löwenzahn- und Mariendistelextrakt, Protease und Lipase unterstützen gezielt die natürliche Funktion und fördern Ihre allgemeine Gesundheit.

Solarplast™, ein enzymatisch verbesserter Extrakt aus Bio-Spinat, bietet eine wertvolle Quelle natürlicher Inhaltsstoffe. Der Mariendistelextrakt mit seinem natürlichen Silymaringehalt wurde in zahlreichen Doppelblindstudien intensiv erforscht. Die natürlichen Bestandteile von Löwenzahnextrakt, darunter Triterpene, Sterole und Flavonoide, machen dieses Kraut zu einem weiteren wichtigen Nährstoff. Artischockenextrakt, ein Kraut mit nachgewiesenen positiven Eigenschaften für die allgemeine Gesundheit, bereichert ebenfalls unsere spezielle Zusammensetzung. Zusätzlich enthalten sind Protease und Lipase, zwei bedeutende Stoffwechselenzyme.

Die sorgfältig ausgewählten Zutaten machen unser SunSplash Mega Liver Formula zu einer idealen Ergänzung für eine gesunde Lebensweise.

Beachten Sie bitte, dass uns leider keine gesundheitsbezogenen Angaben zu diesem Produkt erlaubt sind. Erkundigen Sie sich daher bitte bei Bedarf bei einem Therapeuten oder Ernährungsberater über die wunderbaren Eigenschaften der einzelnen Zutaten (EU-Verordnung 432/2012).

INHALTSSTOFFE MENGE PRO
3 KAPSELN
% RM*
Solarplast®⁺
(Chloroplast Complex)
300 mg -
Artischokenextrakt (4:1) 225 mg -
Löwenzahnextrakt (4:1) 150 mg -
Mariendistelextrakt (50%) 150 mg -
Proteasemischung 30.000 HUT -
Lipase 3.000 FIP -
*% RM: Referenzmenge nach Verordnung (EU) Nr.1169/2011
⁺Solarplast® ist eine eingetragene Marke von Deerland Probiotics & Enzymes, Inc.

Art.-Nr.: 17050

Inhalt: 60 vegetarische Kapseln

Verzehrsempfehlung für Erwachsene:
3 Kapseln täglich, am besten mit einer Mahlzeit

Während Anbieter in anderen Wirtschaftsbereichen einer ständig verschärften Dokumentationspflicht unterworfen sind, dürfen wir Sie als Verbraucher nicht umfassend über unsere Nahrungsergänzungen informieren. Sobald eine Beschreibung als Gesundheitsaussage interpretiert wird, besteht die Gefahr der Einstufung des Produktes als Arzneimittel. Der Verkauf wäre dann strafbar.