Amino Max Complex Tabs
Hochwertiger Aminosäurenkomplex der natürlich alle 18 Aminosäuren
enthält. Ideal geeignet um die tägliche Aminosäurezufuhr zu erhöhen,
sei es als Ergänzung zur normalen Ernährung und auch für Sportler.
Aminosäuren sind wichtig für den Körper, da sie bei der Bildung von Proteinen helfen, die wiederum für den Aufbau von Gewebe, Muskeln und Knochen benötigt werden. Eine ausreichende Versorgung mit Aminosäuren ist besonders wichtig für Sportler und Menschen, die ihre Muskelmasse aufbauen oder erhalten möchten und unterstützen den Körper daher bei der Regeneration nach dem Training. Zudem tragen Proteine zur Erhaltung normaler Knochen bei.
Das Produkt ist ideal als Ergänzung zur normalen Ernährung und für Sportler geeignet. Die empfohlene Verzehrsmenge beträgt 3 Tabletten täglich. Die Dose enthält insgesamt 150 Tabletten, was für eine langfristige Anwendung ausreicht.
TYPISCHE AMINOSÄUREN- VERTEILUNG** |
PRO TAGESDOSIS |
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Alanin | 62 mg | |
Arginin | 85 mg | |
Asparaginsäure | 145 mg | |
Cystin | 8 mg | |
Glutaminsäure | 458 mg | |
Glycin | 54 mg | |
Histidin | 65 mg | |
Isoleucin | 124 mg | |
Leucin | 189 mg | |
Lysin | 168 mg | |
Methionin | 57 mg | |
Phenylalanin | 103 mg | |
Prolin | 230 mg | |
Serin | 129 mg | |
Threonin | 101 mg | |
Tryptophan | 26 mg | |
Tyrosin | 127 mg | |
Valin | 147 mg | |
**Dieses Aminosäurenprofil ist typisch für das Produkt. Die Mengen können von Charge zu Charge etwas variieren. |
INHALTSSTOFFE |
MENGE PRO 3 TABLETTEN |
% RM* |
Casein Hydrolysat | 2.940 mg | - |
Calcium Caseinat | 60 mg | - |
Eialbumen | 30 mg | - |
*% RM: Referenzmenge nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 |
Art.-Nr.: 18780
Inhalt: 150 Tabletten
Verzehrsempfehlung für Erwachsene:
3 x 1 Tablette täglich auf nüchternen Magen
Übrigens… die erlaubten gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) laut EU-Verordnung 432/2012 sind:
- Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei
- Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei
- Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei
Während Anbieter in anderen Wirtschaftsbereichen einer ständig verschärften Dokumentationspflicht unterworfen sind, dürfen wir Sie als Verbraucher nicht umfassend über unsere Nahrungsergänzungen informieren. Sobald eine Beschreibung als Gesundheitsaussage interpretiert wird, besteht die Gefahr der Einstufung des Produktes als Arzneimittel. Der Verkauf wäre dann strafbar.